ERBRECHT

Mit dem Erbrecht wird jeder zwangsläufig konfrontiert, sei es durch einen Todesfall in der Familie oder durch den Wunsch, selbst ein Testament zu errichten. Häufig kommt es bei der Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften zu juristischen Auseinandersetzungen. Dies betrifft nicht nur die Verteilung des Nachlasses unter den Erben. Auch Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche müssen geleistet werden, wenn enge Angehörige enterbt worden sind. Um im Vorfeld Streitigkeiten zu vermeiden ist die Errichtung eines Testaments, die den letzten Willen des Erblassers rechtssicher umsetzt, von entscheidender Bedeutung. Als Fachanwältin für Erbrecht mit über 20-jähriger Berufserfahrung gewährleiste ich eine professionelle, sachliche und engagierte Betreuung Ihres Mandats.

Fachgebiete im Erbrecht

  • Professionelle Abwicklung von Erbfällen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beratung zur Erbenhaftung und Beschränkung der Haftung des Erbes auf den Nachlass
  • Erarbeitung eines Konzepts zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
    beispielsweise durch vorweggenommene Erbfolge und lebzeitigen Schenkungen unter Berücksichtigung und Ausschöpfung der Steuerfreibeträge
  • Gestaltung und Beratung bei der Errichtung von Testamenten
    ( auch gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge )
  • Testamentsgestaltung für Patchworkfamilien; Behindertentestamente/ Vermögenslosentestamente (für Menschen mit Behinderung zur Vermeidung von Ansprüchen des Sozialhilfeträgers; Vermögenlosentestamente zum Schutz der Erben vor dem Zugriff von Gläubigern,
    Regelungen für Patchworkfamilien)
  • Erbscheinsverfahren